Coronavirus: Schutzkonzept
Ladet hier das gesamte Schutzkonzept herunter
1 Generelle Massnahmen und Verhaltensregeln auf Touren
1.1 Distanz
Alle Personen (Gäste, Reiseleitung und Chauffeure) sind verpflichtet, wenn immer möglich den Sicherheitsabstand von 1.50 Metern einzuhalten. Beim Ein- und Aussteigen benutzen die Gäste den Hintereingang des Busses, sofern dieser über einen solchen verfügt. Die erste Sitzreihe hinter dem Fahrer / der Reiseleitung bleibt in jedem Fall unbesetzt. Es sei denn, die Gäste reisen mit einem Minibus. Diese sind zum Schutz der Gäste sowie des Chauffeurs mit einer Plexiglasscheibe hinter dem Fahrersitz ausgestattet.
1.2 Händehygiene
Alle Personen (Gäste, Reiseleitung, Chauffeure) sind verpflichtet sich die Hände regelmässig zu reinigen. Wenn immer möglich sollen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. Da dies im Bus und an den Abfahrtsorten nicht überall möglich ist, werden folgende Vorkehrungen getroffen: Neben dem Eingang des Busses wird ein Desinfektionsmittelspender aufgestellt, welcher von den Gästen beim Ein- und Aussteigen benutzt werden soll. Der Desinfektionsmittelspender wird während der gesamten Fahrt mitgeführt und bei jedem Halt von der Reiseleitung neben der Ein- und Ausgangstür platziert. Zudem verteilt die Reiseleitung beim Einstieg Desinfektions-Feuchttücher an die Gäste.
1.3 Maskentragepflicht
Da der Sicherheitsabstand während der Fahrt im Bus meist nicht eingehalten werden kann, besteht eine Maskentragepflicht für alle Personen während jeder Zeit im Fahrzeug. Gäste, Reiseleitung und Chauffeure können ihre eigenen Masken mitbringen. CYou stellt nach Bedarf Hygienemasken kostenlos zur Verfügung. Personen, welche die Maskentragepflicht nicht einhalten, kann die Mit- oder Weiterreise verweigert werden.
1.4 Information
Die Gäste werden bei der Einführung durch die Reiseleitung auf die Verhaltensregeln während der Tour gemäss den Empfehlungen des BAG hingewiesen und über die zusätzlichen Schutzmassnahmen informiert. Die Informationen werden sowohl aussen am, als im Fahrzeug sichtbar angebracht. Die Gäste sind verpflichtet der Reiseleitung Auskunft über ihre aktuelle Gesundheitssituation zu geben und schriftlich zu bestätigen, dass er/sie nach bestem Wissen und Gewissen nicht an Covid-19 erkrankt ist, aktuell nicht der Quarantänepflicht untersteht und dass er/sie sich jederzeit an die Schutzanweisungen von CYou hält.
1.5 Verhaltensregeln im Bus
Die Benutzung der «Board-Toilette» ist nicht gestattet, die Gäste sind angehalten, vor der Tour und an den Zwischenhalten die Toiletten zu benutzen. Die Gäste können sich zu Beginn der Tour ihren Sitzplatz aussuchen, wobei darauf zu achten ist, dass sich die Gäste bei nicht voll ausgelasteter Kapazität im Fahrzeug verteilen und Abstand wahren, wo es möglich ist. Die Reiseleitung kann allenfalls Anweisungen zur Sitzplatzwahl geben. Ein Wechsel des Sitzplatzes während der Tour ist nicht gestattet. Die Gäste sind angehalten keine Abfälle im Bus liegen zu lassen. Abfälle sollen die Gäste selbst verstauen und am nächsten Halt entsorgen. Im Bus wird jedoch ein schliessbarer Abfallsack mitgeführt für allfällige Abfälle der Reiseleitung und des Chauffeurs. Der Abfallsack wird nach jeder Tour vollständig entsorgt.
1.6 Verhalten ausserhalb des Busses
Alle Personen (Gäste, Reiseleitung und Chauffeure) sind verpflichtet, wenn immer möglich den Sicherheitsabstand von 1.50 Metern einzuhalten. Bei Zwischenhalten und Besuchen innerhalb eines Gebäudes gelten die vor Ort gegebenen Massnahmen und Richtlinien. Die Reiseleitung stellt sicher, dass die Gäste jederzeit über die geltenden Verhaltensregeln informiert sind.
1.7 COVID-19
Erkrankte Gäste, welche in den folgenden 14 Tagen an COVID-19 erkranken, sind verpflichtet CYou umgehend zu informieren. CYou wird daraufhin alle anderen Teilnehmer der Tour direkt oder via deren Buchungsagentur informieren.
2 Massnahmen und Verhaltensregeln für Reiseleitung und Chauffeure
2.1 Distanz und Maskentragepflicht
Die Reiseleitung und die Chauffeure sind verpflichtet, nach Möglichkeit den notwendigen Sicherheitsabstand zu wahren. Jeglicher Körperkontakt wie Händeschütteln mit den Gästen soll vermieden werden. Zudem sind auch die Reiseleitung und Chauffeure verpflichtet, im Fahrzeug und ausserhalb des Fahrzeuges wann immer möglich eine Schutzmaske zu tragen.
2.2 Begrüssung durch die Reiseleitung
Die Reiseleitung checkt die Gäste selbst vor dem Bus ein. Während des Check-in- und Einsteigeprozesses trägt die Reiseleitung Schutzhandschuhe, welche von CYou zur Verfügung gestellt werden. Sobald das Check-in abgeschlossen ist und alle Gäste im Bus sitzen, zieht die Reiseleitung die Handschuhe aus und entsorgt sie im vorgesehenen Abfallsack. Danach desinfiziert sie sich die Hände. Die Handschuhe dürfen jeweils nur einmal getragen werden.
Bei der Begrüssung vor dem Bus informiert die Reiseleitung die Gäste über die Verhaltensregeln auf der Tour. Insbesondere weist sie auf die Maskentragepflicht, den Sicherheitsabstand und die Händehygiene hin. Die Reiseleitung übergibt dem Gast zudem ein Formular zum aktuellen Gesundheitszustand und Kugelschreiber und stellt sicher, dass jeder Gast für sich und alle Mitreisende, für die er verantwortlich ist, dieses unterschreibt. Der Kugelschreiber ist nach jedem Gast von der Reiseleitung zu desinfizieren.
Bevor die Reiseleitung mittels Mikrofons im Bus zu den Gästen spricht, stellt sie sicher, dass dieses mit einer Plastikhülle vor Verunreinigung und Tröpfchen geschützt ist.
2.3 Ein- und Ausladen des Gepäcks durch den Chauffeur
Der Chauffeur ist den Gästen nach Bedarf beim Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich. Er trägt dazu Schutzhandschuhe, welche von CYou zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Arbeit verrichtet ist, zieht er die Schutzhandschuhe aus, entsorgt sie im vorgesehenen Abfallsack und desinfiziert sich die Hände. Die Handschuhe dürfen jeweils nur einmal getragen werden.
2.4 Reinigung
Zusätzlich zur normalen Reinigung des Busses desinfiziert der Chauffeur am Ende jeder Tour alle Oberflächen, mit welchen die Gäste, die Reiseleitung und der Chauffeur in Berührung gekommen sind. Dazu gehören insbesondere Haltegriffe, Klapptische sowie Gurtschnallen und deren Gegenstück.
3. Massnahmen und Verhaltensregeln im Büro
Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass alle Mitarbeitende des Büros über die aktuellen Verhaltensregeln informiert sind. Die Mitarbeitenden sind angehalten sich regelmässig gründlich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen. Desinfektionsmittel wird ebenfalls bereitgestellt. Wenn es der Geschäftsbetrieb erlaubt, arbeiten alle Mitarbeitenden im Homeoffice. Wenn Aufenthalte im Büro notwendig sind, achten Mitarbeitende und Geschäftsleitung stets darauf den notwendigen Sicherheitsabstand von 1.50 Metern einzuhalten.